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AUFSTELLUNGSBEDINGUNGEN MIT VERLÄNGERUNGS- UND KAUFOPTION

1. LIEFERUNG UND ÜBERGABE DER GERÄTE

Der Liefertermin ist freibleibend. Der Kunde ist zur Abnahme der bestellten Geräte verpflichtet und hat den Empfang derselben auf der Übergabebestätigung zu bestätigen. Bei Anlieferung wird eine einmalige, anteilige Anlieferungspauschale fällig. Offensichtliche Mängel oder Transportschäden müssen spätestens 3 Tage nach Anlieferung schriftlich bekannt gemacht werden. Hier gilt das Datum des Poststempels.

2. GEWÄHRLEISTUNG

Etwaige Störungen oder erforderliche Reparaturen sind dem Aufsteller umgehend mitzuteilen, damit dieser schnellst­möglich für die Wiederinstandsetzung sorgen kann. Bei nicht umgehender Meldung ist der Aufsteller berechtigt, dem Kunden den durch die Verzögerung entstandenen Einnahmeverlust in Rechnung zu stellen.

3. GEBRAUCH UND UNTERHALTUNG DER GERÄTE

Der Kunde überwacht die Geräte gegen jede unsachgemäße Behandlung und sorgt dafür, daß diese stets äußerlich gesäubert bzw. gepflegt wird und nach der Geschäftszeit unter Verschluß steht. Betriebs- und Unterhaltungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

4. BEEINTRÄCHTIGUNG DES EIGENTUMS

Der Kunde hat die Geräte von Zugriffen Dritter freizuhalten und dem Aufsteller Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen, Ansprüche aus angeblichem Aufsteller-Pfandrecht usw. sofort anzuzeigen und nachzuweisen. Der Kunde ist gegebenenfalls zur Intervention verpflichtet und trägt die Kosten für alle Maßnahmen, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe erforderlich werden. Der Aufsteller und seine Beauftragten haben das Recht, die Geräte jederzeit zu Austausch- oder Reparaturzwecken abzuholen.

5. VERZUGSFOLGEN

Für jede durch Zahlungsverzug des Kunden notwendige Mahnung werden Pauschalspesen in Höhe von € 6,00 berechnet. Im Verzugsfalle berechnet der Aufsteller vom Tage der Fälligkeit bis zum Zahlungseingang 4 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank als Verzugszinsen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung länger als 30 Tage in Rückstand oder erfüllt er eine der in diesem Vertrag genannten Verpflichtungen nicht, so hat der Aufsteller für den Fall, daß der Kunde innerhalb zwei Wochen auf eine entsprechende Mahnung hin seine Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen nicht erfüllt, das Recht, künftige noch nicht eingegangenen Einkünfte abzuschätzen, sofort zahlbar zu stellen und diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Erfolgt keine Zahlung, so ist der Aufsteller berechtigt, die Aufstellsache in Verwahrung zu nehmen. Der Aufsteller behält sich das Recht vor, einer Kündigung des Kunden unter „besonderen Umständen“ zuzustimmen. In diesem Fall ist der Aufsteller berechtigt eine Storno-Gebühr in Höhe von drei Monatsumsätzen zuzüglich gesetzlicher MwSt. pro Gerät zu berechnen, fällig rein netto bei Abholung.

6. GEFAHRTRAGUNG UND VERSICHERUNG DER GERÄTE

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes oder Diebstahls, oder der grob fahrlässigen Beschädigung der Geräte, aus welchem Grund auch immer, trägt der Aufsteller. Solche Ereignisse entbinden den Kunden nicht von Verpflichtungen des Vertrages.

7. ÜBERTRAGUNG DER RECHTE DES AUFSTELLERS

Alle Rechte des Aufstellers, die sich aus diesem Vertrag ergeben, können ohne Benachrichtigung des Kunden an Dritte abgetreten werden.

8. RÜCKGABE DER MIETSACHE

Bei Ablauf des Aufstellungsvertrages wird die vollständige, einwandfreie Aufstellsache gegen eine anteilige Abholungs­pauschale für den Kunden abgeholt. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grunde, ist der Kunde verpflichtet, die Aufstellsache mit allem dazugehörigen Zubehör auf seine Kosten und Gefahr an die Anschrift des Aufstellers innerhalb zwei Wochen zu liefern.

9. AUFSTELLUNGSVERLÄNGERUNG UND KAUFOPTION

Der Aufstellungsvertrag verlängert sich automatisch jeweils um 6 Monate, falls nicht 3 Monate vor Ablauf durch Einschreibebrief vom Kunden gekündigt wird. Nach sechs-monatiger Aufstellungsdauer hat der Kunde eine Kaufoption auf die Aufstellsache. In diesem Falle verpflichtet sich der Aufsteller, unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Preisliste dem Kunde beim Kauf der Aufstellsache nachstehende Nachlässe einzuräumen:

  1. Nach Ablauf einer Mietdauer von 6 Monaten: 10 %
  2. Nach Ablauf einer Mietdauer von 9 Monaten: 20 %
  3. Nach Ablauf einer Mietdauer von 12 Monaten: 25 %
  4. Nach Ablauf einer Mietdauer von 18 Monaten: 30 %

10. SONSTIGES

Nebenabreden und Änderungen sind nur rechtswirksam, wenn diese vom Aufsteller schriftlich bestätigt werden. Die jeweils gültige Preisliste ist Bestandteil und Berechnungsgrundlage für diesen Vertrag. Der Aufstellungsvertrag überträgt sich automatisch auf die Rechtsnachfolger des Kunden. Sofern eine oder mehrere Bedingungen dieses Vertrages nichtig sein oder werden sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtung aus diesem Vertrag sind unwiderruflich Gießen. Der Kunde hat die Abschrift dieses Vertrages erhalten.

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