VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER KINDERPLANET GESELLSCHAFT FÜR ABSATZFÖRDERUNG MBH1. GELTUNGSBEREICHJeder Lieferung des Verkäufers liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt der Verkäufer nicht an, auch wenn er Aufträge ausführt ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Diese Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Kunden als anerkannt. 2. ANGEBOTEAlle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Etwaige Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Insbesondere stellen Produktbeschreibungen, auch wenn sie auf DIN-Normen Bezug nehmen, keine Zusicherung dar. 3. ERFÜLLUNGSORTDer Erfüllungsort für den Verkäufer betreffende Verpflichtungen ist der Firmensitz des Verkäufers. Soweit der Verkäufer Waren ausliefert, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Kunden. 4. PREISE/ZAHLUNGSämtliche Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen MwSt. bei Inlandslieferungen. Die Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Skonto-Abzug zahlbar, es sei denn, eine Fälligkeit ist schriftlich vereinbart. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn der Verkäufer die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. 5. LIEFERZEIT/TEILLIEFERUNGDie Lieferzeitangaben des Verkäufers sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Kunden nicht ohne Interesse ist. Sollte der Verkäufer in Lieferverzug geraten, muß der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann. 6. MÄNGELRÜGEN UND GEWÄHRLEISTUNGFür Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich dem Verkäufer gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Im übrigen leistet der Verkäufer Gewähr, indem er nach seinem Ermessen kostenlos nachbesserT bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Werden Arbeiten, Eingriffe und Reparaturen ohne das schriftliche Einverständnis des Verkäufers seitens des Kunden oder von Dritten vorgenommen, so erlischt die Gewährleistungsverpflichtung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht. 7. HAFTUNGDer Verkäufer haftet nur für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet der Verkäufer nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für vom Verkäufer nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Schäden haftet der Verkäufer nicht. Vorstehende Haftungsregelung betreffen vertragliche, wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz. 8. EIGENTUMSVORBEHALTDie gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware das Eigentum des Verkäufers. Wird Vorbehaltsware von dem Kunden veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Betrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Der Kunde ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf den Verkäufer übergehen. Zur anderen Verfügung über die Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Die Be- und Verarbeitung der Waren erfolgt für den Verkäufer, ohne ihn zu verpflichten. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen. Der Käufer verpflichtet sich, den Schuldner zu benennen und diesem die Abtretung anzuzeigen. Auch der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer eingeräumten Sicherheiten seine Forderung um mehr als 10 %, so ist er insoweit Übertragung oder Freigabe nach Wahl des Kunden verpflichtet. 9. GELTENDES RECHT, GERICHTSSTANDAuf vertragliche, wie auch außervertragliche Ansprüche ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand in Streitigkeiten mit Vollkaufleuten ist der Firmensitz des Verkäufers. 10. SONSTIGESZusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention der unwirksamen am nächsten kommt. |
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